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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Energiekosten

Hier finden Sie die unsere FAQs rundum das Thema steigende Energiekosten und Tipps zum Sparen.

Hier mehr erfahren.

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Der Umzugsplaner

DER UMZUGSPLANER – UMZUG LEICHT GEMACHT

Tipps und Tricks für den stressfreien Wohnungswechsel

  • Die vom Vermieter festgelegten Renovierungsarbeiten, welche in Ihrem Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen stehen.
  • Die Wohnung fristgerecht, schriftlich kündigen, in der Regel 3 Monate vorher.
  • Rücksprache mit dem Vermieter, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben sollen, eventueller Rückbau von Einbauten.
  • Die Handwerker pünktlich informieren, dass diese ggf. Ihre Waschmaschine, Herd und Einbauküche ausbauen können.
  • Die Umzugsfirma rechtzeitig informieren, Firmen finden Sie im Branchenbuch Frankfurt/Oder.
  • Lesen Sie den gesamten neuen Mietvertrag, es sollten Übergabetermin, Einzugstag und Zustand der Wohnung vermerkt sein.
  • Achten Sie auch auf die erforderlichen Genossenschaftsanteile, welche vorher zu entrichten sind.
  • Es sollte grundsätzlich ein Übergabeprotokoll aufgesetzt werden, um eventuelle Mängel zu erfassen.

Spätestens jetzt sollten Sie einen Termin für die Abgabe Ihrer alten Wohnung, mit Ihrem Vermieter, vereinbaren.

Sie sollten sich jetzt bei Ihrer Bank und Versicherung ummelden:

  • Änderung der Kontenanschriften,
  • Girokonto auf neue Adresse ummelden,
  • Einzugsermächtigungen ändern/widerrufen,
  • Bausparkasse, Krankenkasse, Versicherungen.

Ummeldung bei Post und Rundfunk:

  • Postnachsendeauftrag bei der nächsten Postfiliale stellen,
  • Kabelanschluss,
  • GEZ ( Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk und TV ) in 50632 Köln informieren,
  • Telefonanschluss bei Ihrem Anbieter ab- oder ummelden,
  • Mobiltelefondienst bei Ihrem Anbieter ummelden.

Informieren Sie die Versorgungswerke:

  • Strom bei der kommunalen Energieversorgung ablesen lassen und abmelden,
  • Gas bei der Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH ablesen lassen und abmelden,
  • übermitteln Sie die Zählerstände vom Tag der Wohnungsübergabe an die Versorger,
  • Wasser- und Wärmeversorgung, Müllabfuhr erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durch die EWG eG.

Information an die Behörden:

  • Einwohnermeldeamt bei der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt,
  • Kfz-Zulassungsstelle,
  • Finanzamt Frankfurt/Oder,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Schule, Kindergarten,
  • Kreiswehrersatzamt.

Freizeitbereiche:

  • Vereinsmitgliedschaften,
  • Zeitungen, Zeitschriften,
  • Bücherclub,
  • Bibliothek,
  • Versandhäuser.

Informieren Sie bitte Ihre Geschäfts- und Vertragspartner über Ihren Umzug.

  • Besorgen Sie sich viele Umzugskartons, Decken, Tragegurte und Sackkarren erleichtern die Arbeit, beschriften Sie immer die „Oben“ Seite.
  • Erzählen Sie Ihren Freunden von Ihrem geplanten Umzug und bitten Sie sie um Hilfe, ein deftiges Frühstück oder leckerer Mittagshappen am Umzugstag bewirkt Wunder.
  • Sichern Sie sich rechtzeitig einen Parkplatz um den Umzugswagen möglichst nah bei der Tür beladen zu können, für einen Hebekran (Aufzug) muss das Umzugsunternehmen eine Sperrung des Parkplatzes bei der Stadt beantragen.

Der Morgen davor:

  • die Kinder, die nicht mitmachen, zu Freunden bringen,
  • dem Nachbarn fragen, ob er auf das Haustier aufpasst,
  • Schutz der Fußböden durch Folien.

Die alte Wohnung ist leer:

  • Endreinigung Ihrer alten „4 Wände“,
  • Ablesen der Zählerstände, Vermerk im Abnahmeprotokoll, welches der Vermieter unterzeichnet,
  • Briefkasten leeren,
  • Versorgungshähne (Wasser/Gas) schließen,
  • Entfernung der Namensschilder,
  • Übergabe der Wohnung an den Vermieter mit Aushändigung des Schlüssels.

Vor der neuen Wohnung:

  • Klingeln Sie bitte bei den neuen Nachbarn und machen Sie sie darauf aufmerksam, dass Sie einziehen.
  • Wenn die Wohnung von einer Umzugsfirma eingeräumt wird, erstellen Sie ein Protokoll, wo eventuelle Umzugsschäden festgehalten werden.

Mieterlexikon

GUT ZU WISSEN

Rund ums Thema Mietwohnungen haben wir hier für dich ein paar hilfreiche Infos zusammengestellt und wichtige Begriffe erklärt:

Um deine Miete zu zahlen, kannst du z.B. einen Dauerauftrag bei deiner Bank oder direkt per Online-Banking einrichten. Die Bank überweist dann jeden Monat automatisch die Miete von deinem Konto an deinen Vermieter.

Wenn Wohnungen mit Einzelheizungen ausgestattet sind, sind die Kosten meist nicht in der Warmmiete enthalten, sondern werden vom Mieter direkt mit dem Versorger (z.B. Stadtwerke) abgerechnet. Auskünfte über die zu kalkulierenden Vorauszahlungen kannst du beim Vermieter, dem Vormieter deiner Wohnung und beim Versorgungsunternehmen erhalten. 

Um eine Genossenschaftswohnung anzumieten, musst du Mitglied dieser Genossenschaft werden. Hierzu ist der Erwerb von Geschäftsanteilen notwendig. Die Anzahl und Höhe der Anteile kann von Genossenschaft zu Genossenschaft variieren. Dadurch entfallen in der Regel die sonst üblichen Kautionszahlungen. Bei Kündigung der Wohnung bleibt deine Mitgliedschaft bestehen. Diese muss separat gekündigt werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Fristen zur Kündigung und Auszahlung. Schaue in unsere Satzung!

Die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie kommt für Schäden auf, die du fahrlässig bei einem Dritten verursachst. Eine kleine Unachtsamkeit kann große Folgen haben. In diesen Fällen verhindert diese Versicherung unter Umständen den finanziellen Ruin. Die Prämie von ca. 5 € * pro Monat ist daher auf jeden Fall gut angelegtes Geld.
* Je nach Anbieter unterschiedliche Prämien

In der Hausordnung sind all die Dinge geregelt, die das Zusammenleben zwischen dir und deinen Nachbarn erleichtern sollen.

Die Hausratversicherung ersetzt im Falle eines Falles dein Hausrat bei Beschädigung oder Zerstörung, z.B. bei einem Brand oder einem Wasserschaden. Eine Hausratversicherung ist auch nicht teuer, ca. 5 € bis 8 € * pro Monat.

Kleintiere (z. B. Hamster, Wellensittiche) darfst du ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Bei größeren Tieren sprich vorher unbedingt deinen Vermieter an und frag, ob du eine Genehmigung brauchst.

Solltest du aus deiner Wohnung wieder ausziehen wollen, so gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur in Ausnahmefällen kannst du fristlos kündigen (z.B. wenn du dich durch deinen Vermieter oder durch andere Hausbewohner massiv gestört fühlst, oder deine Gesundheit durch nicht von dir verursachte Schimmelbildung gefährdet ist). Die fristlose Kündigung vom Mieter ist nur dann wirksam, wenn du dem Vermieter vorher schriftlich und mit Fristsetzung die Möglichkeit gegeben hast, die Mängel zu beseitigen/Abhilfe zu schaffen. Übrigens hat auch dein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dir fristlos zu kündigen (Zahlungsverzug, massive Störung des Hausfriedens etc).

Alternativ zum Dauerauftrag kannst du deinem Vermieter auch eine Genehmigung erteilen, die monatliche Miete per Lastschrifteinzugsverfahren von deinem Konto abzubuchen.

Die Kaltmiete (abgekürzt KM) ist die so genannte Grundmiete ohne die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und andere Nebenkosten. In der Warmmiete (abgekürzt WM oder KM + NK) sind diese Nebenkosten bereits enthalten. Kaltmiete und Nebenkosten müssen im Mietvertrag stehen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kaltmiete nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dem Mietspiegel, liegen darf. Was über diesen 20 % liegt, müssen Mieter nicht bezahlen und zu viel bezahlte Miete kann sogar noch nachträglich zurückverlangt werden. 

Nebenkosten: Das sind im Wesentlichen Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Aufzug, Beleuchtung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Hauswart und Gemeinschaftsantenne. Die Nebenkosten werden für jeden Haushalt einzeln abgerechnet. 

Du zahlst deine Nebenkosten monatlich zusammen mit der Kaltmiete. Der Vermieter muss einmal im Jahr eine genaue Verbrauchsabrechnung vorlegen und eventuell zu viel bezahlte Nebenkosten zurückzahlen. Sind die Nebenkosten sehr gering veranschlagt, kann es auch passieren, dass dich am Ende des Jahres eine Nachzahlung erwartet. Allerdings sind nicht alle abgerechneten Nebenkosten auch erlaubt. Kosten, die nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören: Verwaltungs- und Reparaturkosten, Mietausfall- und Umweltschäden, Versicherungen außer der Gebäudeversicherung, Pförtner- oder Überwachungskosten, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.

Natürlich darfst du in deinen „eigenen vier Wänden“ Musik hören, feiern etc. Allerdings sind die allgemein gültigen Ruhezeiten (mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen zwischen 22 und 6 Uhr) zu beachten. Näheres regelt meist die Hausordnung. Laute Partys sind auch zu anderen Uhrzeiten keine Selbstverständlichkeit! Eine Vorankündigung bei den Nachbarn kann manchmal Wunder bewirken und sie drücken ein Auge zu. Nimm Rücksicht auf deine Nachbarn!

Diese Kosten hängen stark vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. Auch ist zu berücksichtigen, ob das Warmwasser in der Wohnung elektrisch erhitzt wird. Wenn du 50 € pro Monat kalkulierst, bist du auf der sicheren Seite. 

Wie die Wände gestrichen werden, welcher Teppich verlegt wird, welche Möbel gestellt werden, kannst du alleine entscheiden. Anders sieht es mit Umbauten, d. h. baulichen Veränderungen (z.B. Einziehen einer Wand) aus. Hier brauchst du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Bauliche Veränderungen ohne vorherige Genehmigung können z.B. bei deinem Auszug zu hohen Kosten führen! Aber auch im Falle der Genehmigung bist du bei Auszug dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Für Untervermietung brauchst du grundsätzlich die Zustimmung deiner Vermieter. Allerdings muss der Vermieter bei einem „berechtigten Interesse“ des Mieters zustimmen. Hier einige Beispiele: Du hast eine 2-Zimmer-Wohnung gemietet und bist plötzlich arbeitslos geworden. Du kannst alleine die Miete nicht mehr aufbringen und willst deshalb ein Zimmer untervermieten. Oder du willst drei Monate ins Ausland und suchst für die Zeit eine Zwischenmieterin. Auch dem Einzug deines Freundes oder deiner Freundin müssen die Vermieter zustimmen. Was nicht geht, ist eine 3-Zimmer-Wohnung anzumieten und direkt bei Einzug daraus eine WG zu machen. Da musst du schon vorher deine Karten offen auf den Tisch legen.

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein WBS erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staates zur Deckung der Miete. Ausgeschlossen von dieser Leistung sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Auszubildende sowie Studenten, die einen BAföG-Anspruch haben (wenn sie alleine wohnen bzw. der gesamte Haushalt BAföG-berechtigt ist). Zahlreiche Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 www.bmvbs.de

 
 

Energietipps

Heizen

Rund 57 % der Energiekosten eines privaten Haushaltes werden für die Heizung eingesetzt.

Unsere Empfehlung:

  • Temperaturregler auf Stufe 3, was in der Regel einer Raumtemperatur von 20°C entspricht.
  • Lange Vorhänge, Möbel, Heizkörperverkleidung aber auch zentimeterdicker Schmutz verschlechtern die Wärmeabgabe eines Heizkörpers. Darüber hinaus irritiert der so entstehende Wärmestau hinter dem Vorhang auch noch die Thermostatventile. In der Folge ist es hinter dem Vorhang mollig warm und im Raum zu kalt.
  • Niemand muss frieren, doch die Wohnung sollte auch kein Treibhaus sein. Jedes Grad über 20°C benötigt ca. 6% mehr Heizenergie. Sorgen Sie in jedem Zimmer für eine angemessene, gesunde Temperatur. Empfohlen sind: Wohnzimmer 20-21°C, Kinderzimmer 20°C, Bad 23°C, Schlafzimmer 15-18°C, Küche 18°C
  • Kurz aber richtig Lüften. Gekippte Fenster bringen kaum frische Luft, können die Heizkosten jedoch immens erhöhen. Öffnen Sie für ca. 5 Minuten die Fenster weit (wenn möglich Durchzug machen), anstatt dauerhaft auf Kipp zu halten. Während des Lüftens sollten Sie die Heizkörperthermostate runtergedreht bzw. die Temperaturfühler runtergedreht werden.
  • Zur Einsparung von Energie und zur Vermeidung von Schimmel einzelne Räume nicht unter 16 °C auskühlen lassen und die Tür zu wärmeren Räumen geschlossen halten. Vor der Nachtabsenkung der Heizungsanlage alle Räume noch mal gut durchlüften, damit Tauwasserbildung erst gar nicht entsteht.
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Warmwasser

Knapp 7 % der Energiekosten eines privaten Haushaltes schlagen bei der Warmwasserbereitung zu Buche. Es besteht also auch hier ein nicht zu vernachlässigendes Sparpotenzial, was aber nicht heißt, dass Sie in Zukunft auf ein warmes Bad verzichten müssen.

Unsere Empfehlung:

  • nur so heiß wie nötig
  • nicht unter fließendem Wasser abwaschen
  • tropfende Wasserhähne reparieren
  • so genannte „Einhebelmischer“ lassen sich wesentlich schneller regulieren als herkömmliche Zwei-Griff-Armaturen. Sie sparen mit Einhebelmischern somit auch Energie und Wasser.
  • Perlatoren am Wasserauslauf fügen dem Wasserstrahl Luft hinzu. Dies macht ihn weich und voluminös, spart somit auch Wasser und Energie. Wichtig für die Funktion der Perlatoren ist jedoch auch das regelmäßige Entkalken.

Strom

Im Haushalt verbrauchen elektrische Geräte wie Fernseher, Computer, Kühlschrank, Elektroherd und andere ca. 36 % der Energiekosten. Den Komfort, den uns alles bietet, können wir nicht mehr wegdenken. Trotzdem lässt sich einiges an Kosten, ganz bequem und zum Teil ohne Investition, sparen.

Unsere Empfehlung:

  • Elektrogeräte nach dem Gebrauch abschalten, anstatt diese im Stand-by-Modus zu belassen. Damit kann ein 4 Personenhaushalt allein 75 Euro im Jahr sparen.
  • Sehr viel Strom sparen Sie mit Energiesparlampen. Im Vergleich zu Glühlampen verbrauchen diese bei gleicher Beleuchtungsstärke deutlich weniger Strom. Bei Kompaktleuchtstofflampen kann dies bis zu 80% Ersparnis bedeuten und das bei einer 15-mal höheren Lebensdauer.
  • Oft sind überalterte Geräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, die Ursache eines zu hohen Stromverbrauchs. Die Anschaffung eines energiesparenden Neugerätes macht sich auf lange Sicht auf jeden Fall bezahlt. Achten Sie beim Neukauf von Großgeräten auf die Kennzeichnung A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch). Bei Kühl- und Gefriergeräten geht die Abstufung sogar auf A+ und A++.
  • Achten Sie beim Kochen darauf, dass Durchmesser von Topfboden und Kochstelle übereinstimmen, denn nur so wird Wärme am effektivsten übertragen. Ist der Topf zu groß, verlängert sich die Kochzeit. Ist er zu klein, wird Energie vergeudet. Auch sollte immer ein passender Deckel verwendet werden.
  • Der Kühlschrank hat seine Idealtemperatur bei 5-7°C u und das Gefrierfach bei -18°C. Bei -20°C erhöht sich der Verbrauch bereits um 5-8%. Gefriergeräte ohne Abtauautomatik sollten abgetaut werden, sobald die Reifschicht einen Zentimeter dick ist. Regelmäßiges Abtauen spart zudem unnötigen Energieverbrauch. Auch sollten Kühlschränke nie lange offen stehen und Speisen abgekühlt und abgedeckt hineingestellt werden.
  • Nutzen Sie das Fassungsvermögen Ihrer Waschmaschine immer voll aus, denn zwei halbe Füllungen sind deutlich teurer als eine volle. Verzichten Sie bei normal verschmutzter Wäsche auf die Vorwäsche und auf den Kochwaschgang. Hier reichen 60°C völlig aus, das spart Wasser und bis zu 30% Strom.
  • Wenn Sie einen Wäschetrockner benutzen, so achten Sie darauf, dass die Wäsche zuvor gut geschleudert wurde, anstatt 800 besser mit 1200 Umdrehungen. Beim Trocknen lassen sich somit bis zu 20% Energie sparen. Durch regelmäßige Reinigung des Flusensiebes verhindern Sie zu lange Trocknungszeiten. Die sparsamsten Wäschetrockner sind jedoch immer noch Sonne und Wind.

Betriebskosten

Was sind Betriebskosten?

gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrkV)

(1) Betriebskosten sind die Kosten,

  • die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
 

(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

  • die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
  • die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Aufstellung der Betriebskostenarten
gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV)
  • Grundsteuer:
    Hierzu gehören die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks.
  • Grundsteuer für Wohngebäude/Gewerbe/Garagen:
    Diese wird von der Stadt Eisenhüttenstadt Abteilung Finanzen Grundsteuern erhoben.
  • Grundsteuer für unbebaute Grundstücke:
    Für das zur Wohnung gehörende Gartenland (wenn vorhanden) oder den Stellplatz (wenn vorhanden) werden Grundsteuern erhoben.
  • Kaltwasser, Warmwasser, Wasser/Abwasser:
    Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, der Verwendung von Zwischenzählern, des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.
  • Grundgebühr Wasser/Abwasser:
    Der Grundpreis Trinkwasser beträgt 6,00 Euro (zuzügl. 7% MwSt.) je Wohn-/Gewerbeeinheit und Monat.
    Die Grundgebühr Abwasser beträgt 8,00 Euro je Wohn-/Gewerbeeinheit und Monat.
  • Entwässerungsgebühren:
    Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
  • Regenwassereinleitung:
    Über eine Einleitung von Regenwasser in die Regenwasserkanalisation des TAZV Oderaue Eisenhüttenstadt werden Gebühren erhoben.
  • Entwässerungsgebühren:
    Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
  • Regenwassereinleitung:
    Über eine Einleitung von Regenwasser in die Regenwasserkanalisation des TAZV Oderaue Eisenhüttenstadt werden Gebühren erhoben.
  • Fernwärmeversorgung oder Gasversorgung:
    Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung.
  • Immissionsmessung:
    Es handelt sich hier um die Kosten für die Pflichtüberwachung durch die Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der ersten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die jährlich u. a. eine Messung der Abgastemperaturen des Rußes und CO2-Gehaltes im Abgasweg vorschreibt.
  • Betriebsstrom:
    Es handelt sich hier um die Kosten für den Betrieb der Umwälzpumpe, Brenner- und Steuerungseinrichtungen.
  • Wartung Heizungsanlage:
    Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann.
  • Nutzerwechselgebühr:
    Diese Kosten werden von der Abrechnungsfirma erhoben, da bei einem Auszug aus der Wohnung eine Berechnung der Zwischenablesung (Ablesung der Wasseruhren und Heizkostenverteiler) eingearbeitet wird.
  • Verbrauchserfassung:
    Diese Kosten sind Dienstleistungskosten von der Abrechnungsfirma für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie für die Erstellung der Kalt- und Warmwasserkostenabrechnung.

Miet- und Wartungsverträge der Abrechnungsfirma

Mit der Abrechnungsfirma bestehen Wartungsverträge sowie Mietverträge für folgende Dienstleistungen:

  • Miete Kaltwasserzähler (Miete der Kaltwasserzähler für jede Wohnung),
  • Garantiewartung Heizung (Wartung des Wärmemengenzählers in der Heizstation),
  • Miete Warmwasser (Miete der Warmwasserzähler für jede Wohnung),
  • Miete Heizung (Miete der Meßeinrichtungen an den Heizkörpern in der Wohnung),
  • Miete Wärmezähler (Miete der Wärmezähler in der Wohnung).

Die hierzu gehörenden Kosten sind bereits in Nr. 2 und Nr. 4 berücksichtigt.

Die hierzu gehörenden Kosten sind bereits in Nr. 2 und Nr. 4 berücksichtigt.

  • Aufzug (Wartung, TÜV, Bereitschaft):
    Hierzu gehören die Kosten der Beaufsichtigung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachfirma.
  • Notruf Aufzugsanlagen:
    Hierzu gehören die Kosten des Betriebs einer Notrufanlage im Aufzug.
  • Betriebsstrom Aufzug:
    Darunter versteht man die Kosten des Stroms für den Betrieb von Aufzügen.
  • Aufzug Reinigung:
    Die Aufzüge werden von betriebseigenem Personal gereinigt. Zu den Kosten gehören die Reinigungsmittel sowie die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer der Reinigungskraft für ihre Arbeit gewährt. Diese werden anhand der angefallenen Stunden aus dem Tätigkeitsnachweis abgerechnet.
  • Straßenreinigung/Winterdienst:
    Grundlage des Abrechnungsbetrages sind die Abgabenbescheide der Stadt Eisenhüttenstadt über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sowie die erbrachten Leistungen aus Anliegerpflichten durch die Stadtwirtschaft GmbH Eisenhüttenstadt laut Vertrag.
  • Müll Ziehungsgebühren:
    Dieser Abrechnungsbetrag entspricht der Rechnungslegung durch das Kommunale Wirtschaftsunternehmen Entsorgung aus Fürstenwalde (KWU). Es werden Ziehungsgebühren pro Entleerung der Restabfallbehälter erhoben.
  • Müll Grundgebühren:
    Durch das KWU wird im Namen des Landkreises Oder–Spree pro Jahr eine Grundgebühr erhoben. Die Entrichtung der Grundgebühr berechtigt zur Nutzung der Sperrmüllentsorgung, zur Überlassung von elektrischen Geräten, von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Schadstoffe) und von Altpapier, welches nicht der Rücknahme des Dualen Systems unterliegt.
  • Müll (Biotonne):
    Hierzu gehören die Kosten der Garten- und Küchenabfälle. Die Rechnungslegung erfolgt durch das KWU.
  • Müllgebühren Gewerbe:
    Hierzu gehören die für die Müllabfuhr der Gewerbeeinrichtungen zu entrichtenden Grund- und Ziehungsgebühren, die durch das KWU und den Landkreis Oder–Spree erhoben werden. Die Rechnungslegung erfolgt durch das KWU.
  • Hausreinigung:
    Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung (durch Reinigungsfirma) der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges.
  • Hausreinigung durch EWG eG:
    Hierzu gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Gemeinschaftsräume, Fahrkorb des Aufzuges, soweit diese durch Personal der Genossenschaft gereinigt werden und diese Leistung entgeltlich mietvertraglich vereinbart ist.
    Umlagefähig sind die Reinigungsmittel sowie die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer der Reinigungskraft für ihre Arbeit gewährt. Diese werden anhand der angefallenen Stunden aus dem Tätigkeitsnachweis abgerechnet.
  • Ungezieferbekämpfung:
    Hierzu gehören die Kosten der Schädlingsbekämpfung im Keller- und Hausaufgang.
  • Grünlandpflege:
    Hierzu gehören die Kosten der Pflege der Grünflächen (Rasenmahd) und Strauchflächen, der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
  • Hauslicht:
    Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Lüfter sowie die Kosten für den Betrieb des Aufzuges.
  • Schornstein-/Lüfterreinigung:
    Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung bzw. die Kosten der Belüftungsprüfung bei innenliegenden Küchen und Bädern, wenn diese Prüfung nach der Kehrordnung zum Aufgabenbereich des Schornsteinfegers gehört. Dabei sind die Kosten auf alle Wohnungen der Verwaltungsgemeinschaft zu verteilen, ohne Unterscheidung nach Wohnungen mit innenbefindlichen oder außenliegenden Bädern.
  • Versicherung:
    Hierzu gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
  • Hauswartkosten (betriebseigene):
    Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
    Umlagefähig sind anteilige Lohnkosten, Sozialbeiträge etc., soweit sie Arbeiten betreffen, wie die Bedienung der Wasserversorgungsanlage, der Heizung, des Aufzuges, der Straßenreinigung, Überwachung der vom Mieter übernommenen Pflichten, Kontrolle auf Ordnung im Wohnumfeld, Verschließen der Türen, Einweisung und Überwachung von Kundendiensten und Unternehmen u. ä..
  • Grundgebühr Antennenanschluss:
    Hierzu gehören die Kosten der Einspeisung der Grundprogramme durch die PrimaCom GmbH & Co. KG.
  • Gebühr Antennenanschluss, Wartung, Kabel-TV:
    Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann und die Einspeisung des Vollprogrammes durch die PrimaCom GmbH & Co. KG.
  • Diese fallen bei der EWG eG zurzeit nicht an.
  • Wartung Lüftungsschächte:
    Hierzu gehört die Überprüfung, Wartung und Reinigung der Abluftanlagen.
  • Reinigung Müllabwurfanlage:
    Hierzu gehören die Kosten der Reinigung der Müllabwurfanlage durch eine Fachfirma mit Hilfe eines speziellen Warmwasserhochdruckreinigungsgerätes sowie die anschließende Desinfizierung.

MÜLLSCHLEUSEN

  • Was ist das eigentlich?
  • Wie funktionieren sie?
  • Wo liegen die Vorteile für den Verbraucher?

Die Antworten auf diese Fragen und viele weitere Informationen rund um Müllschleusen & Mülltrennung finden Sie

Deutsche Stiftung Denkmalschutz brandenburgischer baukulturpreis 2011 -  Kategorie UMBAU Deutscher Immobilienpreis NETWORK 2023

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